Registrierkassenpflicht ab 01.01.2016

13. Oktober 2015

Sehr geehrter ORLANDO-Anwender,

Ab 01.01. 2016 – das sind nur noch gut 2 Monate – gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. ORLANDO-Anwender sind im Vorteil, denn sie können für den Barverkauf das Kassenmodul der von ihnen bereits eingesetzten ERP-Software nutzen.Das PC-basierte ORLANDO-Kassenmodul bietet sämtliche Funktionalitäten für den Barverkauf. Es ist eine vollwertige Registrierkasse, erweitert um aus ORLANDO bekannte Funktionen wie die Barcode-Verarbeitung, und lässt sich sehr flexibel an individuelle betriebliche Anforderungen anpassen

Von vorn herein voll in die ORLANDO-Warenwirtschaft integriert, bietet die Kassensoftware neben der reichhaltigen Kassenfunktionalität auch die nahtlose Datenintegration in die kaufmännische Software Ihres Unternehmens. So werden alle Warenbewegungen automatisch verfolgt und die Bestandsdaten entsprechend mitgeführt

Der Barverkauf lässt sich ohne Systembruch vollständig in Ihre betrieblichen Abläufe integrieren. Ohne zusätzlichen Aufwand können die im Barverkauf getätigten Umsätze gemeinsam mit denen der nicht-baren Geschäfte ausgewertet und an die Buchhaltung weitergeleitet werden. Mit dem ORLANDO-Kassenmodul erfüllen Sie die Registrierkassenpflicht ohne administrative Mehrarbeit

Alles aus einer Hand

Das Angebot von DECOM beschränkt sich nicht auf das Liefern des ORLANDO-Kassenmoduls. Im Rahmen der DECOM IT-Services können wir Ihnen bei Bedarf gerne auch die erforderliche Hardware liefern.

Sie erhalten die optimal auf die Anforderungen Ihres Unternehmens angepasste Ausstattung, bestehend aus Kassen-PC – eventuell mit Touch-Monitor, Barcode-Scanner, Kassenlade, Kundendisplay – und Bondrucker, auf Wunsch komplett installiert und in Ihr Netzwerk eingebunden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sodass wir Ihnen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel die für Ihren Betrieb optimalen Möglichkeiten aufzeigen können.

 

Kurt Demberger

Geschäftsführender Gesellschafter

Info Orlando-Kasse