Orlando-Kassen fit für 2017

1. Juni 2016
  • Kasse1

 

Umsetzung der Sicherheitsverordnung bei ORLANDO-Kassen,

die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), welche ab 2017 in Kraft tritt, wurde bereits jetzt von uns umgesetzt. Laut der Finanzbehörde wurde angekündigt, ab 1.Juli soweit zu sein, dass Kassen nach RKSV auch in Betrieb genommen werden können.

Ab 1.1.2016 (1.5.2016 lt. VfGH Entscheidung nur bei Registrierkassenpflicht) gilt

RKSV

  • die Einzelaufzeichnungspflicht
  • die Belegausstellungspflicht
  • die Registrierkassenpflicht

Ab 1.7.2016 bis 01.01.2017 gilt

  • die Pflicht zur Implementierung der technischen Sicherheitslösung in die Kasse (Manipulationsschutz)
  • die Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline bzw. die Abmeldung der Registrierkasse von FinanzOnline bei Wegfall (ab 01.07.2016 lt. Finanzbehörde möglich)

Zusätzlich zur Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016 (1.5.2016 lt. VfGH Entscheidung nur bei Registrierkassenpflicht http://orlando.at/registrierkassenpflicht-ist-nicht-verfassungswidrig) muss ab 1.1.2017 jede Registrierkasse mit einem Sicherungssystem/Manipulationsschutz ausgestattet sein. Die dafür benötigte Hardware für die geplante Sicherheitsverordnung, wie Chip-Kartenlesegerät und die nötige Registrierkassenzertifikate von A-Trust, können zu gegebenem Zeitpunkt dann über uns bezogen werden. Die voraussichtlichen Kosten für das Chip-Kartenlesegerät und für das Sicherheitszertifikat belaufen sich auf einmalig ca. 25 Euro je Kasse ohne zusätzliche laufende Kosten.

Es wird damit gerechnet, dass in der Zeit zwischen 1. Juli 2016 bis 1. Jänner 2017 mit erheblichem Andrang bei den Zertifizierungsstellen zu rechnen ist, es empfiehlt sich daher die Umstellung so früh als möglich, auch vor dem 1. Juli 2016 zu beginnen.

Die Signatur ist mit Hilfe des dem Unternehmen eindeutig zugeordneten Zertifikates zu erstellen und auch in Form eines QR Codes am Kassenbeleg anzudrucken.

Folgende acht Informationen müssen im QR-Code gespeichert sein:Kassa

  • Kassenidentifikationsnummer
  • fortlaufende Nummer des Barumsatzes
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen
  • Stand Umsatzzähler (verschlüsselt)
  • Seriennummer des Signaturzertifikates
  • Signaturwert des vorigen Umsatzes
  • Signaturwert des betreffenden Barumsatzes

Ab 1. Jänner 2017 tritt die gesamte Verordnung in Kraft, ab diesem Zeitpunkt MUSS jeder Kassenbeleg signiert werden.

Die dafür notwendigen Software-Updates der Orlando-WAWI stellen wir im Zuge des Wartungsvertrages kostenlose zur Verfügung. Infos zur aktuellen Version finden Sie hier: http://orlando.at/software-news