EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

14. März 2018
  • DSGVO

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung kurz DSGVO, welche ab 25. Mai 2018 gültig ist, führt bei ihnen, wie auch bei uns, zur innerbetrieblich intensiven Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Orlando WAWI.

Es ist aufgrund von gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Grundaufzeichnungen, die je Staat unterschiedlich sein können, sehr schwierig eine allgemein gültige Lösung zu finden. Grundsätzlich stehen aber gesetzliche Vorgaben über der DSGVO.

Bis dato sind wir noch mit offiziellen Stellen in Verbindung, um Eckpunkte in der Anwendung abzuklären. Wir stellen Ihnen aber rechtzeitig vor dem 25. Mai 2018 ein Programmupdate zur Verfügung, welches die Umsetzung der neuen DSGVO innerhalb der Orlando WAWI unterstützt.

Das zurzeit generell gesetzte Häkchen „Massenaussendung erlauben“ bei einer Adressenanlage bzw. Ansprechpartner soll zukünftig nicht automatisch gesetzt, sondern optional einstellbar sein. Werden Änderungen bei bereits bestehenden Adressen/Ansprechpartner gewünscht bzw. notwendig sein, können wir Ihnen selbstverständlich unsere Hilfe anbieten, um Ihre Stammdaten zu aktualisieren.

Natürlich muss es Möglichkeiten geben, um sensible Daten auch in der Orlando WAWI unkenntlich zu machen bzw. zu „Schwärzen“, falls dies der Wunsch Ihres Kunden bzw. Ansprechpartners ist und das Löschen aufgrund von vorhandenen Belegen nicht funktioniert.
Diese Funktionalität wird momentan erörtert und gegebenenfalls umgesetzt.

Die schwierige gesetzliche Situation, da teilweise unklare Definitionen vorhanden sind, welche auch von Anwälten nicht eindeutig deutbar sind, führen zu offenen Sachverhalten, welche sich zurzeit noch in der Abklärungsphase befinden.

Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Verantwortung zur Umsetzung der Vorgaben der neuen EU- DSGVO im jeweiligen Unternehmen bzw. der zuständigen Personen liegt. Nähere Info zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auch auf WKO Österreich.