Die Frist der RKSV Umsetzung endet!
Die Frist der RKSV Umsetzung endet!
Letzter Termin zur Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) mit dem entsprechenden Manipulationsschutz bzw. Sicherheitseinrichtung ist der 31.3.2017. Laut Gesetz ist es Ihre Pflicht, mit 1.4.2017 die Registrierkassen lt. RKSV zu führen.
Ab der Version 541 besteht die Möglichkeit, die Registrierung der Signatureinheiten und Registrierkassen direkt aus der WAWI durchzuführen. Die benötigte Sicherheitseinrichtung, bestehend aus Chipkarte und Lesegerät, kann direkt bei uns via Bestellformular bestellt werden.
Sollten Sie bereits die Hardware im Haus haben, kontaktieren Sie rechtzeitig unsere Kundenbetreuung, um einen Termin für die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung Ihrer Registrierkasse zu vereinbaren. Nach derzeitigem Stand sind Termine im März bereits zur Gänze ausgebucht.
Alle Kunden die bereits die Sicherheitseinrichtung erfolgreich installiert haben und die Kassen lt. RKSV in Betrieb genommen haben, sollten folgendes beachten:
- Die Daten des Datenerfassungsprotokolls sind zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen externen Medium unveränderbar zu sichern.
- Der Ausfall einer Signatureinheit oder einer Registrierkasse muss nach 48h gemeldet werden.
- Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember prüfen (die Monatsbelege werden automatisch erstellt), gleicher Vorgang wie bei der Startbelegprüfung. Muss bis 15.2 des Folgejahres durchgeführt werden.
- Jeder Kassenmitarbeiter muss in der Lage sein, bei einer FA-Prüfung einen Kontrollbeleg und ein Datenerfassungsprotokoll (DEP) zu erstellen. Der dafür benötigte Datenträger muss bereitgelegt werden. Diese Funktionen sind natürlich alle in Ihrer Orlando-Kasse, wie bereits bei der Inbetriebnahme besprochen, vorhanden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Finanzamt ausführlich über Ihre Pflichten. Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.