Wegfallen der Lieferschwelle – EU-OSS Verfahren
Das bereits angekündigte Wegfallen der Lieferschwelle für innergemeinschaftlichen Versandhandel (Lieferungen an Privatpersonen) wird nun per 1.7.2021 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt muss für Waren, welche in andere Mitgliedsstaaten der EU verkauft werden, die Umsatzbesteuerung im Bestimmungsland erfolgen. Kleinstunternehmer mit Versandhandelsumsätzen bis 10.000 Euro pro Jahr sind von dieser Verordnung ausgenommen.
Die Unternehmen müssen sich nicht in jedem zu belieferndem Land steuerlich registrieren, es wird der bereits bestehende Mini-One-Stop-Shop (MOSS) erweitert. Den österreichischen Unternehmer steht der EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) für eine Registrierung zur Verfügung und die Umsatzsteuerentrichtung kann über FinanzOnline abgewickelt werden. Hat der Unternehmer bereits eine UID-Nummer im Zielland, ändert sich für diesen nichts.
Quelle: 02.06.2021 – Innergemeinschaftlicher Versandhandel: Ab 2021 entfällt die Lieferschwelle – WKO.at
Für steuerliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Was ist in der ORLANDO WAWI zu tun?
Die notwendige Softwareanpassung wird mit dem Update 578 Ende Juni 2021 in der ORLANDO WAWI umgesetzt.
Wir haben die notwendigen Schritte und Anforderungen in der ORLANDO WAWI umgesetzt und diese werden nach Durchführung des Updates aktiviert. Mit unserer 4 Schritte Anleitung nehmen Sie nach dem Update, die noch notwendigen Einstellungen für das EU-OSS Verfahren vor. Die Anleitung finden Sie im Anhang oder unter -> Hier finden Sie die Anleitung.
Für Fragen zur Einrichtung des EU-OSS Verfahrens in der ORLANDO WAWI wenden Sie sich bitte an den ORLANDO WAWI Support unter +43 7252 52453.
Freundliche Grüße
Ihr DECOM-Team