DSGVO Auftragsdatenvereinbarung (ADV)

14. Mai 2018
  • DSGVO 2

Sehr geehrter Orlando Kunde!

Die EU-DSGVO ist am 25. Mai 2018 gültig. Unternehmen bleibt also nur noch wenig Zeit, daher finden Sie hier die benötigte Vereinbarung über eine Auftragsdatenverarbeitung nach Art 28 DSGVO für das ORLANDO Warenwirtschaftssystem, das wir als Service für unsere Kunden bereit stellen.

Ab Version 553 die wir noch vor in Kraft treten zur Verfügung stellen werden, gibt es folgende Programmupdates

  • Optionale Einstellung des Häkchen „Massenaussendung erlauben“ in der Vorbildadresse. Wer alte Adressen umgestellt haben möchte, beispielsweise alle Häkchen entfernen, das unterstützen wir gerne mit einem Import/Export, die Pauschale dafür beträgt 99,- Euro für Wartungskunden.
  • „Schwärzen“, von personenbezogenen Daten unter Adresse/Zusatzfunktion DSGVO
    inklusive Ansprechpartner bzw. Ansprechpartner getrennt.
  • Kontrollkästchen „DSGVO-geprüft“ beim Adressstamm vorhanden.
  • Passwörter bei Benutzer können automatisch unter dem Button „Passwort Neu“ generiert oder für den Benutzer manuell eingegeben werden.

Grundsätzlich möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass die Verantwortung zur Umsetzung der Vorgaben der neuen EU- DSGVO im jeweiligen Unternehmen bzw. der zuständigen Personen liegt. Nähere Info zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auch auf WKO Österreich.