Wie Sie voraussichtlich den Medien entnommen haben, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine weitreichende Neuerung im Umsatzsteuergesetz (UStG) beschlossen:
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird in Österreich ein neuer, ermäßigter Steuersatz in Höhe von 4,9 % für ausgewählte Nahrungsmittel eingeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist vom BMF noch nicht definiert, ob dieser Steuersatz bleibt oder nach einer bestimmten Zeit wieder erlischt.
Die Liste der betroffenen Nahrungsmittel entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.
Was bedeutet das für Ihr ERP-/Kassen-System?
Verwenden Sie keine Artikel, die mit dem neuen MwSt-Satz zur Verrechnung kommen, so besteht für Sie KEIN Handlungsbedarf und es muss NICHTS geändert werden.
Verwenden Sie Artikel, auf die der neue Steuersatz anzuwenden ist, müssen im ERP- und Kassensystem Anpassungen vorgenommen werden.
Sie verwenden Artikel, auf die der neue Steuersatz zutrifft, dann führen Sie bitte die notwendigen Schritte per 1.7.2026 aus!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr ORLANDO-Support-Team.


