Gesetzliche Erleichterung bringt neue Flexibilität
Laut den aktuellen Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) tritt zum 1. Oktober 2026 eine erfreuliche Änderung der Bundesabgabenordnung (§ 132a BAO) in Kraft. Das Ziel des Gesetzgebers ist eine spürbare bürokratische Erleichterung für Unternehmerinnen und Unternehmer: Sie erhalten mehr Flexibilität bei der Belegerteilung, ohne dass neue Pflichten entstehen.
Die wichtigsten Eckpunkte für Sie zusammengefasst:
- Freiwillige Erleichterung statt neuer Pflichten: Das Gesetz erlaubt es Betrieben ab Oktober 2026, Belege rein digital zur Verfügung zu stellen, anstatt sie zwingend drucken zu müssen. Dies ist jedoch absolut freiwillig.
- Kein Rechtsanspruch auf digitale Belege: Kundinnen und Kunden haben keinen Rechtsanspruch darauf, einen elektronischen Beleg (wie per E-Mail oder App) von Ihnen zu erhalten.
- Der bewährte Papierbeleg bleibt die Basis: Wenn Sie keine digitale Übermittlung nutzen möchten, bleibt für Sie alles beim Alten. Sie erfüllen die Belegerteilungspflicht weiterhin vollkommen rechtssicher über den klassischen Papierausdruck. Auch Kunden können wie gewohnt jederzeit einen Papierbeleg verlangen.
Ausblick: Wie Sie die neue Erleichterung einfach nutzen können
Die Gesetzeserleichterung besagt auch, dass ein digitaler Beleg nicht kompliziert per Mail verschickt werden muss. Es ist völlig ausreichend und rechtlich gültig, den Beleg auf einem dem Kunden zugewandten Kundendisplay anzuzeigen und somit zur Verfügung stellen.
Um Ihnen diese gesetzliche Erleichterung zugänglich zu machen, prüfen wir derzeit intern die Entwicklung eines optionalen Display-Zusatzmoduls. Ihre Kunden könnten den Beleg dann einfach mit dem Smartphone abfotografieren – das spart Papier und schont die Umwelt, ganz ohne Aufwand.
Fazit für Sie als Nutzer unseres Kassensystems:
Für Sie bleibt trotz der Gesetzesänderung alles wie gewohnt. Unser Warenwirtschafts- und Registrierkassensystem erfüllt weiterhin alle gesetzlichen Vorgaben absolut rechtssicher. Sie entscheiden selbst, ob Sie künftig von der neuen Flexibilität profitieren möchten oder alles wie gewohnt belassen!
Quelle:
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/Elektronischer-Beleg-und-digitale-Belegmitnahme-.html – 22.09.2026
https://www.wko.at/steuern/elektronischer-beleg-digitale-belegmitnahme-ab-oktober-2026 – 01.10.2026


